Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Finanzen ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schloss-rothschild.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Das Menü ist etwas umständlich mit der Tastatur zu bedienen. (2.1.1 Keyboard)
Einige Schaltflächen auf unserer Website verwenden Hintergrundbilder, die möglicherweise nicht das erforderliche Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben aufweisen. Dies betrifft insbesondere Buttons mit bildbasierten Hintergründen, bei denen der Kontrast zwischen dem grafischen Element und dem Hintergrund nicht immer den Vorgaben entspricht. Um den Kontrast zu verbessern, setzen wir einen Overlay-Filter ein, der eine halbtransparente Ebene über die Hintergrundbilder legt. Dieser Filter soll die Lesbarkeit der Schaltflächen erhöhen und die Benutzerfreundlichkeit verbessern. Wir sind uns jedoch bewusst, dass diese Maßnahme nicht in allen Fällen die vollständige Barrierefreiheit gemäß den WCAG 2.1 gewährleistet. (1.4.11 Nicht-Text-Kontrast)
Auf unserer Website sind YouTube-Videos eingebettet, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden. Diese Videos verfügen nicht über Audiodeskriptionen, Untertitel oder Volltextalternativen. Da es sich um externe Inhalte handelt, haben wir keinen direkten Einfluss auf deren barrierefreie Gestaltung. Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, zudem von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen . Daher fallen die genannten Videos unter die Archiv-Ausnahme. (1.2.1 Audiodeskription für aufgezeichnete Inhalte, 1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative und 1.2.5 Audiodeskription für aufgezeichnete Videos)
Auf unserer Website kommen Slider-Komponenten zum Einsatz, die über das Elementor-Framework bereitgestellt werden. Bei der Navigation mit der Tastatur von oben nach unten (Tabulator-Taste) funktionieren diese Slider in der Regel wie erwartet. Allerdings kann es beim Rückwärtsnavigieren (Shift + Tab) vorkommen, dass nicht alle Slides erreichbar sind oder der Fokus nicht korrekt gesetzt wird. Da es sich um vorgefertigte Komponenten handelt, haben wir derzeit keine direkte Möglichkeit, dieses Verhalten anzupassen. Wir sind uns bewusst, dass dies nicht den Anforderungen des WCAG-Erfolgskriteriums 2.1.2 („Keine Tastaturfalle“) entspricht, das sicherstellt, dass alle interaktiven Elemente sowohl vorwärts als auch rückwärts mit der Tastatur erreichbar sind. (2.1.2 Keine Tastaturfalle)
Unsere Website verwendet Gravity Forms zur Erstellung von Formularen. Obwohl Fehlermeldungen nach der Formularüberprüfung deutlich sichtbar angezeigt werden, werden sie derzeit nicht automatisch von Screenreadern vorgelesen. Dies liegt daran, dass die Fehlermeldungen nicht mit entsprechenden ARIA-Rollen wie role=“alert“ oder aria-live=“assertive“ versehen sind, die für assistive Technologien erforderlich sind, um Statusmeldungen automatisch zu erkennen und anzukündigen. Da es sich bei Gravity Forms um ein externes Plugin handelt, haben wir derzeit keine direkte Möglichkeit, dieses Verhalten anzupassen. Wir sind uns bewusst, dass dies nicht den Anforderungen des WCAG-Erfolgskriteriums 4.1.3 entspricht, das sicherstellt, dass Statusmeldungen programmatisch bestimmt werden können, damit sie von assistiven Technologien präsentiert werden können, ohne den Fokus zu erhalten. (4.1.3 Statusmeldungen)
Auf der Website stehen PDF-Dokumente zum Download bereit, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen. Benötigen Sie Hilfe bei nicht barrierefreien PDF-Dokumenten, wenden Sie sich bitte an schloss.rothschild@waidhofen.at. Wir versuchen Ihnen in diesem Fall die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Auf der Website sind folgende, nicht vollständig barrierefreie, Inhalte von Dritten eingebunden, auf deren Barrierefreiheit kein Einfluss genommen werden kann:
- Buchungswidget – Regiondo (zu finden auf den Seiten 5-Elemente-Museum und Führungen)
- Navigation mit Google Maps (zu finden auf der Seite Kontakt)
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. Mai 2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025.
Im Rahmen der Barrierefreiheitsprüfung wurden die folgenden Seiten der Website schloss-rothschild.at analysiert:
- Startseite: https://www.schloss-rothschild.at
- Hochzeit.Location als Beispiel einer Inhaltsseite: https://www.schloss-rothschild.at/hochzeit-location
- Kontakt: https://www.schloss-rothschild.at/inside-infos
- Impressum: https://www.schloss-rothschild.at/impressum
Diese Auswahl repräsentiert zentrale Bereiche der Website, um eine umfassende Bewertung der Barrierefreiheit vorzunehmen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an schloss.rothschild@waidhofen.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website schloss-rothschild.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Schloss Rothschild
Schlossweg 2, 3340 Waidhofen an der Ybbs
E-Mail: schloss.rothschild@waidhofen.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
